Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich viele hundert arbeitsrechtliche Verfahren begleitet, beraten und vor Gericht vertreten. Gleichzeitig weiß ich aber, dass gerichtliche
Auseinandersetzungen – egal ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu mir kommen – für Sie nicht zum Alltagsgeschäft gehören. Mein Anspruch ist es deshalb, dass Sie sich als Mandant bei mir zu
jeder Zeit gut informiert und aufgehoben fühlen.
Durch meine bisherige Tätigkeit in einer ausschließlich auf Arbeitgebervertretung spezialisierten Kanzlei bin ich mit den Strategien der Arbeitgeberseite bestens vertraut. Von diesen Erfahrungen
und Kenntnissen profitieren zukünftig auch Arbeitnehmer, die mich mandatieren.
In arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen spielen persönliche Befindlichkeiten eine größere Rolle als in vielen anderen Rechtsgebieten. Schließlich haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft
jahrelang Tag für Tag gut zusammengearbeitet. Daher ist es mir – neben einer gründlichen Aufarbeitung des Sachverhalts und einer einwandfreien Rechtsprüfung – für den erfolgreichen Ausgang
solcher Auseinandersetzungen wichtig, bei der konsequenten Vertretung Ihrer Interessen eine sachliche Verhandlungsebene zu wahren.
Es gilt: hart in der Sache, freundlich im Ton.
2013 - 2019
Rechtsanwältin bei einer renommierten, überregionalen Arbeitgeberkanzlei
seit 2018
Fachanwältin für Arbeitsrecht
2013
Promotion zur Dr. jur. mit der Arbeit
„Die Dogmatik der Versicherung für fremde Rechnung“
2010 – 2012
Juristischer Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Karlsruhe
2008 – 2013
Doktorandin der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre, Abteilung Rechtswissenschaft
2003 – 2008
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim