Philosophie

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich viele hundert arbeitsrechtliche Verfahren begleitet, beraten und vor Gericht vertreten. Gleichzeitig weiß ich aber, dass gerichtliche Auseinandersetzungen – egal ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu mir kommen – für Sie nicht zum Alltagsgeschäft gehören. Mein Anspruch ist es deshalb, dass Sie sich als Mandant bei mir zu jeder Zeit gut informiert und aufgehoben fühlen.

Durch meine bisherige Tätigkeit in einer ausschließlich auf Arbeitgebervertretung spezialisierten Kanzlei bin ich mit den Strategien der Arbeitgeberseite bestens vertraut. Von diesen Erfahrungen und Kenntnissen profitieren zukünftig auch Arbeitnehmer, die mich mandatieren.

In arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen spielen persönliche Befindlichkeiten eine größere Rolle als in vielen anderen Rechtsgebieten. Schließlich haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft jahrelang Tag für Tag gut zusammengearbeitet. Daher ist es mir – neben einer gründlichen Aufarbeitung des Sachverhalts und einer einwandfreien Rechtsprüfung – für den erfolgreichen Ausgang solcher Auseinandersetzungen wichtig, bei der konsequenten Vertretung Ihrer Interessen eine sachliche Verhandlungsebene zu wahren.

Es gilt: hart in der Sache, freundlich im Ton.


Vita

 2013 - 2019

Rechtsanwältin bei einer renommierten, überregionalen Arbeitgeberkanzlei


seit 2018

Fachanwältin für Arbeitsrecht


2013

Promotion zur Dr. jur. mit der Arbeit

„Die Dogmatik der Versicherung für fremde Rechnung“


2010 – 2012

Juristischer Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Karlsruhe


2008 – 2013

Doktorandin der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre, Abteilung Rechtswissenschaft


2003 – 2008

Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim