Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Ich stehe Ihnen als Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Dies gilt sowohl für die Erteilung einzelner Mandate (z.B. die Verteidigung gegen eine Kündigungsschutzklage) als auch für die Dauerberatung zu allen arbeitsrechtlichen Themen. Dabei ist es mir besonders wichtig, Sie nicht nur auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sondern Ihnen rechtssichere und pragmatische Lösungen an die Hand zu geben. 

Ich verfüge über langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und unterstütze Sie kompetent und zielgerichtet insbesondere bei:

  • Vertragsgestaltung
  • Gestaltung von Vertragsstrafen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Erstellung von Abmahnungen
  • Vorbereitung und Durchführung von einzelnen personellen Maßnahmen nach BetrVG (z.B. Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen)
  • Erstellung von Betriebsratsanhörungen
  • Verhandlungen mit Betriebsräten
  • Vorbereitung von Massenentlassungen gem. § 17 KSchG und Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit
  • Vertretung gegenüber Integrationsämtern, Ämtern für Arbeitsschutz, Fürsorgestellen etc.
  • Begleitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen von Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz (z.B. Mitarbeiter in Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter)
  • Arbeitsrecht für Start-Ups und Gründer
  • Durchführung von Schulungen für Geschäftsführung, Personalabteilung, Führungskräfte und Mitarbeiter zu allen arbeitsrechtlichen Themen
  • Bundesweite Prozessführung

 

Als Arbeitgeber profitieren Sie von einer schlanken Kostenstruktur, die es mir ermöglicht, das Führen von Kündigungsschutzprozessen auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen. Für die Erstellung von Vertragsdokumenten oder rechtlichen Prüfungen vereinbare ich mit Ihnen Pauschalen oder werde auf Basis eines Stundensatzes tätig, der Ihnen größtmögliche Transparenz und Wirtschaftlichkeit bietet.

Sprechen Sie mich gerne an.